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Dipl.-Ing. Architekt
Jochen Entsberger


Ingenieurbüro für Energieberatung
 

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GEG

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GEG, das Gebäudeenergiegesetz ist die rechtliche Verordnung, die den Energieverbrauch für Heizung, Kühlung und Warmwasser bei Neubauten oder Sanierung von Bestandsgebäuden regelt. Das zu bewertende Gebäude, ob Neu- oder Altbau, wird mit dem Referenzgebäude verglichen. Das Referenzgebäude gleicht in der Architektur dem zu bewertenden Gebäude. Die Anlagentechnik und auch der Dämmstandard werden durch das GEG vorgegeben. Das Referenzgebäude stellt immer Neubauniveau dar. Neubauten müssen also mindestens so gut sein wie das Referenzgebäude, Altbauten in der Sanierung dürfen maximal 40% schlechter sein. Die Werte für den Energieverbrauch müssen aber zwingend eingehalten werden.